Acta Wegen Anlegung einer Neubauerey

 

Von Gerd Hegge

 

Bauerschaft Sunderbauer

 

Kirchspiel Recke

 

 

Die Akte des Staatsarchivs behandelt zwei verschiedene Personen, nämlich Gerd Hegge und Hermann Hinrich Heeger. Beide sind vermutlich verwandt. Das beide in einer Akte gelandet sind, ist vermutlich ein Fehler des Staatsarchives.

 

Gerd Hegge

1783

Er hatte eine Neubauerei gekauft und sein Haus Nr. 38 im Dorf zu Recke an die Wittwe Knill verkauft. Dieses Haus wurde dann versehentlich vier Jahre doppelt besteuert. Die Wittwe zahlte Steuern nach Heuerlingsansatz und er als Eigentümer. Denn er wurde versehentlich nicht aus dem Eigentumsregister gestrichen.

 

Gerd Hegge wollte entweder diesen Missstand finanziell ausgleichen, oder/und durch zusätzliche freie Jahre als Bauer verrechnen.

 

Nach einigem Hin und Her bekam er 10 Jahre Freiheit, aber keine finanzielle Entschädigung. Die zehn Jahre splitteten sich wie folgt auf: 6 Jahre regulär und 4 Jahre für zuviel gezahlte Steuern.

 

Neubauern wurden in ein Frei-Register der Kammer eingetragen und mussten dafür eine Gebühr von 22 Taler bezahlen. Dies wollte er abwenden, ist jedoch nicht genehmigt worden.

 

Frei bedeutete hier Steuerfreiheit.

 

1788

Gerd Hegge sollte Kriegssteuern bezahlen. Er beschwerte sich, dass er entgegen anderen Neubauern keine Bauhülfsgelder erhalten hatte. Außerdem hatten andere Neubauern 15 Jahre Steuerfreiheit erhalten. Darüber wurde er wohl richtig wütend, so daß der Landrat Rump ihn wohl nicht vernünftig in der Sache anhören konnte.

 

Rump leitete die Angelegenheit weiter zur Kammer nach Lingen. Daraufhin wurde Hegge ermahnt und Haft angedroht, falls er sich weiter ungebührlich verhalten sollte. Im Übrigen hatte er die Kriegssteuer zu bezahlen.

 

1791

Die Bauhülfsgelder wurden aus einem Meliorationsfond gezahlt. Im Gegensatz zu anderen, hatte er jedoch weiterhin noch keine erhalten. Darüber führte er Beschwerde.

 

1792

Gerd Hegge bezahlte fällige Steuern nicht. Er verwies auf seine zehnjährige Steuerfreiheit, die erst 1793 endete. Aber das Amt Ibbenbüren verlangte die Schaf-, Dienst- und Heuerabgaben.

 

Da er nicht sofort bezahlte, wurde ihm (finanzielle) Exekution angedroht, was wohl als Pfändung zu deuten ist. Darüber hinaus sollte er für die Bearbeitung 6 Stüber (1 Stüber = 4 Pfennige) Gebühr bezahlen. Er zahlte dann die Steuern, wollte aber die gebühr erstattet haben. Die Kammer in Lingen wies das Amt Ibbenbüren an, Steuern notfalls per Pfändung einzutreiben und sich ansonsten auf keine weiteren Diskussionen mehr einzulassen.

 

 

 

Hermann Hinrich Heeger

1794

Colon Gerd Lammers protestierte dagegen, dass H.H. Heeger ohne Rückfragen der Interessierten der Mark in eine Wiese vom Kammerassessor Rump eingewiesen wurde. Dadurch würde die Bauerschaft Halverde benachteiligt.

 

Rump stellte in einem Schreiben klar, dass es sehr wohl eine Anhörung, aber keinen Widerspruch seitens der Bauern gegeben hatte.

 

Da die Beschwerden nicht fruchteten, hatte sich Lammers mit einigen Leuten dazu verleiten lassen, die Einfriedung der Wiese einzureißen. Dafür wurde jeder auf dem nächsten Brüchtengericht  zu je 5 Talern und 6 Stübern verurteilt. Das Geld wollte er wiederhaben, da er sich mit der Tat irrtümlich im Recht sah.

 

Die Kammer antwortete in einem vorläufigen Bescheid, dass es ein Irrtum sei, wenn Untertanen Eigenhandlungen erlaubt seien. Im Übrigen würde ihm durch die vorgesetzte Obrigkeit recht wiederfahren.

 

Heeger beschwerte sich ebenfalls bei Rump. Die Wiese hatte er bereits 1787 durch Zuweisung erhalten. Zudem Zeitpunkt war es wohl kaum mehr als Ödland. Durch Investitionen in Saatgut, jungen Eichen, dem Anlegen eines Brunnens und eines Grabens habe er die Fläche hergerichtet. Durch Lammers und Co. Wurde sie vollständig demoliert.

 

Daraufhin gab es nochmals eine Anhörung. Lammers und Co. leugneten die Tat nicht, wiesen die Zuweisung an Heeger aber als schädlich zurück.

 

Beim nächsten Hölting gab es dann einen Ortstermin. Es wurde festgestellt, dass Lammers nur neidisch war und Heeger den Erfolg nicht gönnte. Ansonsten war die Zuweisung nicht schädlich.

 

Deshalb wurde Hermann Hinrich Heeger der Besitz und die Bestrafung von Lammers und Konsorten nochmals bestätigt. In dem folgenden Bescheid wurde die Klage von Lammers abgewiesen. Allein sein eigenmächtiges Handeln sei schon strafbar. Nunmehr sollte er Ruhe halten und die Strafe bezahlen.

 

Die Unterlagen sind im Grunde sehr modern. Verwaltungshandeln wurde durch eine Eingabe eines Bürgers erzeugt. Schriftverkehr zwischen Ibbenbüren, Lingen und Minden dienten der Abstimmung und Entscheidungsfindung durch Informationsbeschaffung. Die Zeitdauer zwischen den einzelnen Briefen war auch nicht länger, als heute üblich. Am Ende stand dann immer ein Bescheid, der dem Bürger mit Begründung zugestellt wurde.

 

Außerdem verdeutlicht der Schriftwechsel, dass zumindest die Bürger im Raum Recke nicht hilflos der Behördenwillkür ausgesetzt waren, sondern durchaus mit Recht und Gesetz behandelt wurden.

 

Acta Wegen Anlegung einer Neubauerey

 

Von Gerd Hegge

 

Bauerschaft Sunderbauer

 

Kirchspiel Recke

 

 

Die Akte des Staatsarchivs behandelt zwei verschiedene Personen, nämlich Gerd Hegge und Hermann Hinrich Heeger. Beide sind vermutlich verwandt. Das beide in einer Akte gelandet sind, ist vermutlich ein Fehler des Staatsarchives.

 

Gerd Hegge

1783

Er hatte eine Neubauerei gekauft und sein Haus Nr. 38 im Dorf zu Recke an die Wittwe Knill verkauft. Dieses Haus wurde dann versehentlich vier Jahre doppelt besteuert. Die Wittwe zahlte Steuern nach Heuerlingsansatz und er als Eigentümer. Denn er wurde versehentlich nicht aus dem Eigentumsregister gestrichen.

 

Gerd Hegge wollte entweder diesen Missstand finanziell ausgleichen, oder/und durch zusätzliche freie Jahre als Bauer verrechnen.

 

Nach einigem Hin und Her bekam er 10 Jahre Freiheit, aber keine finanzielle Entschädigung. Die zehn Jahre splitteten sich wie folgt auf: 6 Jahre regulär und 4 Jahre für zuviel gezahlte Steuern.

 

Neubauern wurden in ein Frei-Register der Kammer eingetragen und mussten dafür eine Gebühr von 22 Taler bezahlen. Dies wollte er abwenden, ist jedoch nicht genehmigt worden.

 

Frei bedeutete hier Steuerfreiheit.

 

1788

Gerd Hegge sollte Kriegssteuern bezahlen. Er beschwerte sich, dass er entgegen anderen Neubauern keine Bauhülfsgelder erhalten hatte. Außerdem hatten andere Neubauern 15 Jahre Steuerfreiheit erhalten. Darüber wurde er wohl richtig wütend, so daß der Landrat Rump ihn wohl nicht vernünftig in der Sache anhören konnte.

 

Rump leitete die Angelegenheit weiter zur Kammer nach Lingen. Daraufhin wurde Hegge ermahnt und Haft angedroht, falls er sich weiter ungebührlich verhalten sollte. Im Übrigen hatte er die Kriegssteuer zu bezahlen.

 

1791

Die Bauhülfsgelder wurden aus einem Meliorationsfond gezahlt. Im Gegensatz zu anderen, hatte er jedoch weiterhin noch keine erhalten. Darüber führte er Beschwerde.

 

1792

Gerd Hegge bezahlte fällige Steuern nicht. Er verwies auf seine zehnjährige Steuerfreiheit, die erst 1793 endete. Aber das Amt Ibbenbüren verlangte die Schaf-, Dienst- und Heuerabgaben.

 

Da er nicht sofort bezahlte, wurde ihm (finanzielle) Exekution angedroht, was wohl als Pfändung zu deuten ist. Darüber hinaus sollte er für die Bearbeitung 6 Stüber (1 Stüber = 4 Pfennige) Gebühr bezahlen. Er zahlte dann die Steuern, wollte aber die gebühr erstattet haben. Die Kammer in Lingen wies das Amt Ibbenbüren an, Steuern notfalls per Pfändung einzutreiben und sich ansonsten auf keine weiteren Diskussionen mehr einzulassen.

 

 

 

Hermann Hinrich Heeger

1794

Colon Gerd Lammers protestierte dagegen, dass H.H. Heeger ohne Rückfragen der Interessierten der Mark in eine Wiese vom Kammerassessor Rump eingewiesen wurde. Dadurch würde die Bauerschaft Halverde benachteiligt.

 

Rump stellte in einem Schreiben klar, dass es sehr wohl eine Anhörung, aber keinen Widerspruch seitens der Bauern gegeben hatte.

 

Da die Beschwerden nicht fruchteten, hatte sich Lammers mit einigen Leuten dazu verleiten lassen, die Einfriedung der Wiese einzureißen. Dafür wurde jeder auf dem nächsten Brüchtengericht  zu je 5 Talern und 6 Stübern verurteilt. Das Geld wollte er wiederhaben, da er sich mit der Tat irrtümlich im Recht sah.

 

Die Kammer antwortete in einem vorläufigen Bescheid, dass es ein Irrtum sei, wenn Untertanen Eigenhandlungen erlaubt seien. Im Übrigen würde ihm durch die vorgesetzte Obrigkeit recht wiederfahren.

 

Heeger beschwerte sich ebenfalls bei Rump. Die Wiese hatte er bereits 1787 durch Zuweisung erhalten. Zudem Zeitpunkt war es wohl kaum mehr als Ödland. Durch Investitionen in Saatgut, jungen Eichen, dem Anlegen eines Brunnens und eines Grabens habe er die Fläche hergerichtet. Durch Lammers und Co. Wurde sie vollständig demoliert.

 

Daraufhin gab es nochmals eine Anhörung. Lammers und Co. leugneten die Tat nicht, wiesen die Zuweisung an Heeger aber als schädlich zurück.

 

Beim nächsten Hölting gab es dann einen Ortstermin. Es wurde festgestellt, dass Lammers nur neidisch war und Heeger den Erfolg nicht gönnte. Ansonsten war die Zuweisung nicht schädlich.

 

Deshalb wurde Hermann Hinrich Heeger der Besitz und die Bestrafung von Lammers und Konsorten nochmals bestätigt. In dem folgenden Bescheid wurde die Klage von Lammers abgewiesen. Allein sein eigenmächtiges Handeln sei schon strafbar. Nunmehr sollte er Ruhe halten und die Strafe bezahlen.

 

Die Unterlagen sind im Grunde sehr modern. Verwaltungshandeln wurde durch eine Eingabe eines Bürgers erzeugt. Schriftverkehr zwischen Ibbenbüren, Lingen und Minden dienten der Abstimmung und Entscheidungsfindung durch Informationsbeschaffung. Die Zeitdauer zwischen den einzelnen Briefen war auch nicht länger, als heute üblich. Am Ende stand dann immer ein Bescheid, der dem Bürger mit Begründung zugestellt wurde.

 

Außerdem verdeutlicht der Schriftwechsel, dass zumindest die Bürger im Raum Recke nicht hilflos der Behördenwillkür ausgesetzt waren, sondern durchaus mit Recht und Gesetz behandelt wurden.

 

Acta Wegen Anlegung einer Neubauerey

 

Von Gerd Hegge

 

Bauerschaft Sunderbauer

 

Kirchspiel Recke

 

 

Die Akte des Staatsarchivs behandelt zwei verschiedene Personen, nämlich Gerd Hegge und Hermann Hinrich Heeger. Beide sind vermutlich verwandt. Das beide in einer Akte gelandet sind, ist vermutlich ein Fehler des Staatsarchives.

 

Gerd Hegge

1783

Er hatte eine Neubauerei gekauft und sein Haus Nr. 38 im Dorf zu Recke an die Wittwe Knill verkauft. Dieses Haus wurde dann versehentlich vier Jahre doppelt besteuert. Die Wittwe zahlte Steuern nach Heuerlingsansatz und er als Eigentümer. Denn er wurde versehentlich nicht aus dem Eigentumsregister gestrichen.

 

Gerd Hegge wollte entweder diesen Missstand finanziell ausgleichen, oder/und durch zusätzliche freie Jahre als Bauer verrechnen.

 

Nach einigem Hin und Her bekam er 10 Jahre Freiheit, aber keine finanzielle Entschädigung. Die zehn Jahre splitteten sich wie folgt auf: 6 Jahre regulär und 4 Jahre für zuviel gezahlte Steuern.

 

Neubauern wurden in ein Frei-Register der Kammer eingetragen und mussten dafür eine Gebühr von 22 Taler bezahlen. Dies wollte er abwenden, ist jedoch nicht genehmigt worden.

 

Frei bedeutete hier Steuerfreiheit.

 

1788

Gerd Hegge sollte Kriegssteuern bezahlen. Er beschwerte sich, dass er entgegen anderen Neubauern keine Bauhülfsgelder erhalten hatte. Außerdem hatten andere Neubauern 15 Jahre Steuerfreiheit erhalten. Darüber wurde er wohl richtig wütend, so daß der Landrat Rump ihn wohl nicht vernünftig in der Sache anhören konnte.

 

Rump leitete die Angelegenheit weiter zur Kammer nach Lingen. Daraufhin wurde Hegge ermahnt und Haft angedroht, falls er sich weiter ungebührlich verhalten sollte. Im Übrigen hatte er die Kriegssteuer zu bezahlen.

 

1791

Die Bauhülfsgelder wurden aus einem Meliorationsfond gezahlt. Im Gegensatz zu anderen, hatte er jedoch weiterhin noch keine erhalten. Darüber führte er Beschwerde.

 

1792

Gerd Hegge bezahlte fällige Steuern nicht. Er verwies auf seine zehnjährige Steuerfreiheit, die erst 1793 endete. Aber das Amt Ibbenbüren verlangte die Schaf-, Dienst- und Heuerabgaben.

 

Da er nicht sofort bezahlte, wurde ihm (finanzielle) Exekution angedroht, was wohl als Pfändung zu deuten ist. Darüber hinaus sollte er für die Bearbeitung 6 Stüber (1 Stüber = 4 Pfennige) Gebühr bezahlen. Er zahlte dann die Steuern, wollte aber die gebühr erstattet haben. Die Kammer in Lingen wies das Amt Ibbenbüren an, Steuern notfalls per Pfändung einzutreiben und sich ansonsten auf keine weiteren Diskussionen mehr einzulassen.

 

 

 

Hermann Hinrich Heeger

1794

Colon Gerd Lammers protestierte dagegen, dass H.H. Heeger ohne Rückfragen der Interessierten der Mark in eine Wiese vom Kammerassessor Rump eingewiesen wurde. Dadurch würde die Bauerschaft Halverde benachteiligt.

 

Rump stellte in einem Schreiben klar, dass es sehr wohl eine Anhörung, aber keinen Widerspruch seitens der Bauern gegeben hatte.

 

Da die Beschwerden nicht fruchteten, hatte sich Lammers mit einigen Leuten dazu verleiten lassen, die Einfriedung der Wiese einzureißen. Dafür wurde jeder auf dem nächsten Brüchtengericht  zu je 5 Talern und 6 Stübern verurteilt. Das Geld wollte er wiederhaben, da er sich mit der Tat irrtümlich im Recht sah.

 

Die Kammer antwortete in einem vorläufigen Bescheid, dass es ein Irrtum sei, wenn Untertanen Eigenhandlungen erlaubt seien. Im Übrigen würde ihm durch die vorgesetzte Obrigkeit recht wiederfahren.

 

Heeger beschwerte sich ebenfalls bei Rump. Die Wiese hatte er bereits 1787 durch Zuweisung erhalten. Zudem Zeitpunkt war es wohl kaum mehr als Ödland. Durch Investitionen in Saatgut, jungen Eichen, dem Anlegen eines Brunnens und eines Grabens habe er die Fläche hergerichtet. Durch Lammers und Co. Wurde sie vollständig demoliert.

 

Daraufhin gab es nochmals eine Anhörung. Lammers und Co. leugneten die Tat nicht, wiesen die Zuweisung an Heeger aber als schädlich zurück.

 

Beim nächsten Hölting gab es dann einen Ortstermin. Es wurde festgestellt, dass Lammers nur neidisch war und Heeger den Erfolg nicht gönnte. Ansonsten war die Zuweisung nicht schädlich.

 

Deshalb wurde Hermann Hinrich Heeger der Besitz und die Bestrafung von Lammers und Konsorten nochmals bestätigt. In dem folgenden Bescheid wurde die Klage von Lammers abgewiesen. Allein sein eigenmächtiges Handeln sei schon strafbar. Nunmehr sollte er Ruhe halten und die Strafe bezahlen.

 

Die Unterlagen sind im Grunde sehr modern. Verwaltungshandeln wurde durch eine Eingabe eines Bürgers erzeugt. Schriftverkehr zwischen Ibbenbüren, Lingen und Minden dienten der Abstimmung und Entscheidungsfindung durch Informationsbeschaffung. Die Zeitdauer zwischen den einzelnen Briefen war auch nicht länger, als heute üblich. Am Ende stand dann immer ein Bescheid, der dem Bürger mit Begründung zugestellt wurde.

 

Außerdem verdeutlicht der Schriftwechsel, dass zumindest die Bürger im Raum Recke nicht hilflos der Behördenwillkür ausgesetzt waren, sondern durchaus mit Recht und Gesetz behandelt wurden.